allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand März 2022)

Mietgegenstand

Unsere Stuhlhussen und Bänder werden verständlicherweise mehrmals vermietet. Sie werden in regelmäßigen Abständen erneuert, sind jedoch grundsätzlich keine ungebrauchte Neuware. Bei Übergabe an den Mieter sind die Stuhlhussen frisch gewaschen, ordentlich gebügelt und in Kunststoffboxen mit Deckel sauber gestapelt.

 

Das Auf- und Abziehen der Stuhlhussen und Bänder übernimmt der Mieter. Sonderleistungen durch uns sind möglich und werden gesondert berechnet.

 

Bestellung

Bestellungen sind grundsätzlich nur schriftlich (E-Mail) mit Angabe Ihrer Adressdaten und Telefonnummer möglich. Nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Angaben zu Terminen, Stückzahl und Preis.

Mietdauer / Preis

Die Mietdauer beträgt 5 Tage, in der Regel von Donnerstag bis Montag.

Die aktuellen Preise entnehmen Sie Bitte der Preisliste.

Abholung und Rückgabe

Die Abholung und Rückgabe erfolgt bei:

Waltraud Trattner

Otfried-Preußler-Straße 2 - LINKE HAUS-SEITE

76473 Iffezheim

 

Tel.: 07229 6229875

Mobil 0160/99231100

 

info@stuhlhussen-rastatt.de

 

Abholungs- und Rückgabetermin werden individuell in der Auftragsbestätigung vereinbart. Hier richten wir uns ganz nach Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten.

Rücktrittsrecht

Sie können jederzeit kostenfrei vom Mietvertrag zurücktreten.

Schadensfall

 Für beschädigte, nicht mehr vermietbare oder fehlende Stuhlhussen werden folgende Beträge berechnet: 

 

Stuhlhussen (Stretch) : € 20,00 /Stück

Stuhlhussen (Stoff) : € 25,00 /Stück

Stehtischhussen: € 18,00 /Stück
Skirtings: € 65,00 /Stück

 

 

Fehlende oder unbrauchbar gewordene Bänder werden mit € 4,40/Stück berechnet. Die beschädigten Hussen bzw. Bänder gehen in Ihr Eigentum über.

 

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass in „Seifenblasenmaschinen“ Substanzen verwendet werden, welche nach dem Platzen der Seifenblasen auf den Hussen nicht wieder entfernbare Flecken bzw. Ränder hinterlassen können und diese Hussen somit als beschädigt und nicht mehr vermietbar betrachtet werden müssen.

 

Ebenso ist das Abbrennen von Wunderkerzen im Bereich der Stuhlhussen unbedingt zu unterlassen. Wunderkerzen hinterlassen in Stuhlhussen kleinen Brandlöcher. Eine Weitervermietung der Ware ist durch solche Schäden nicht mehr möglich.